Rechtsprechung
BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte in den alten und neuen Bundesländern ab 1. Januar 2000 mit GG Art 12 Abs 1, Art 14 Abs 1, Art 2 Abs 1 und Art 3 Abs 1 vereinbar
- nomos.de , S. 35 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; Art. 3 Nr. 1 u. 2 ÄndG zum BRNOG; § 7 ZPO
Rechtsanwalt/Postulationsfähigkeit/Berufsfreiheit/Eigentumsgarantie/Gleichbehandlungsgrundsatz - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Neuordnung - Beruf - Rechtsanwalt - Postulationsfähigkeit - Anwaltszwang - Kanzleisitz - Lokalisierungsgrundsatz
- Anwaltsblatt
Art 12 GG
- Judicialis
ZPO § 78; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Buchstabe b
- BRAK-Mitteilungen
Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte in den alten und neuen Bundesländern ab 1. Januar 2000
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRNOG Art. 1 Nr. 1, 3
Neuregelung der Postulationsfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern gegen Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern gegen Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit
- nomos.de , S. 23 (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vereinheitlichung der Postulationsfähigkeit
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NJW 2000, 1939
- NJ 2000, 310
- FamRZ 2000, 731 (Ls.)
- AnwBl 2000, 624
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94
Postulationsfähigkeit
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Das war Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Prüfung mit dem Ergebnis, dass eine Partei oder ein am Verfahren beteiligter Dritter in Anwaltsprozessen sich vor einem Land- oder Amtsgericht der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von jedem Rechtsanwalt vertreten lassen konnte, der bei einem Amts- oder Landgericht eines dieser fünf Länder zugelassen war (BVerfGE 93, 362).Die eigentumskonstituierende Regelung liege in der gesetzesvertretenden Vollstreckungsanordnung der Entscheidungsformel Nr. 2 von BVerfGE 93, 362, durch die die Freigabe der Postulationsfähigkeit in den neuen Ländern bis zum 31. Dezember 2004 auf Ostanwälte beschränkt worden sei.
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).
Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) wird deutlich, dass der Aufschub der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen des Wiedervereinigungsprozesses vor Art. 12 Abs. 1 GG nur Bestand hatte, weil er darauf abzielte, mittelbar über den Konkurrenzschutz der Rechtspflege dadurch zu dienen, dass sich die Situation für Rechtsuchende durch einen Zuwachs an qualifizierten Anwälten verbesserte.
d) Die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) genannte Frist hat nicht selbständig rechtsstaatlich schutzwürdiges Vertrauen der Beschwerdeführer in die Einhaltung dieses Termins begründet.
- BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72
Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).Insoweit ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht betroffen, da das Grundrecht weder einen Anspruch gibt, dem Beruf ungestört von Konkurrenten nachgehen zu können, noch einen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährleistet (BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 55, 261 ; stRspr).
Auch Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht vor Wettbewerb (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ).
- BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an …
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).Insoweit ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht betroffen, da das Grundrecht weder einen Anspruch gibt, dem Beruf ungestört von Konkurrenten nachgehen zu können, noch einen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährleistet (BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 55, 261 ; stRspr).
Auch Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht vor Wettbewerb (vgl. BVerfGE 11, 192 ; 34, 252 ; 55, 261 ).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).Dieser ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht unterschiedlich behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass eine Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerfGE 99, 367 ; stRspr).
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ).Insoweit ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG nicht betroffen, da das Grundrecht weder einen Anspruch gibt, dem Beruf ungestört von Konkurrenten nachgehen zu können, noch einen Anspruch auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten gewährleistet (BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 55, 261 ; stRspr).
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75
Schloßberg
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Ungeachtet der Reichweite dieses Schutzes bei Gewerbebetrieben (vgl. BVerfGE 51, 193 ) oder bei Anwaltspraxen (vgl. BVerfGE 45, 272 ) steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, dass die Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, von der Eigentumsgarantie nicht erfasst werden. - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Ungeachtet der Reichweite dieses Schutzes bei Gewerbebetrieben (vgl. BVerfGE 51, 193 ) oder bei Anwaltspraxen (vgl. BVerfGE 45, 272 ) steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, dass die Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, von der Eigentumsgarantie nicht erfasst werden. - BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53
Beurkundungswesen
- BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97
Verfassungsmäßigkeit des "Gebührenabschlags Ost"
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Ob die bisher zur Rechtfertigung des Gebührenabschlags herangezogene Begründung der schlechteren wirtschaftlichen Situation im Beitrittsgebiet (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 1997 - 1 BvR 1178/97 -, NJW 1998, S. 1700) heute noch Geltung hat, ist dabei nicht zu entscheiden. - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Gleichheitsgebot, zur Regelung der anwaltlichen Postulationsfähigkeit als Berufsausübungsregelung, zur Zulässigkeit von Berufsausübungsregelungen, zur Frage eines Konkurrenzschutzes durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, zum Rechtsstaatsprinzip und Prinzip des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG und zur Überprüfbarkeit eines die Handlungsfreiheit berührenden Aktes der öffentlichen Gewalt hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ; 47, 285 ; 55, 72 ; 55, 261 ; 72, 175 ; 77, 308 ; 80, 137 ; 93, 362 ; 99, 202 ; 99, 367 ). - BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den …
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit …
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes - …
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
Das ursprüngliche Nebeneinander zweier räumlich getrennter "Postulationsbereiche" (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1939 ), in denen Rechtsanwälte der jeweils anderen Seite in wichtigen Rechtsangelegenheiten beruflich nicht auftreten konnten, ist also entfallen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2378/14
Abgrenzung von zulassungspflichtigen Fertigarzneimitteln und verlängerten …
vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juni 1960 - 1 BvR 580/53 -, BVerfGE 11, 192 = juris, Rn. 54, sowie Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u. a. - , BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 77 ff., vom 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 u.a. -, BVerfGE 77, 84 (118) = juris, Rn. 106 f., vom 29. November 2000 - 1 BvR 422/94 -, NJW-RR 2011, 750 = juris, Rn. 35, und vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 -, NJW 2000, 310 = juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 7. April 2016 - 13 B 28/16 -, NVwZ-RR 2016, 627 = juris, Rn. 19. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2021 - 9 A 1531/16
Klageänderung; Arzneimittel; Parallelimport; Parallelimportgenehmigung; …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 7. April 2016 - 13 B 28/16 -, juris Rn. 19 m. w. N.
- BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02
Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO
Dies ist eine Frage des gesetzgeberischen Ermessens, dessen Ausübung jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Zeitraum vor dem 1. Januar 2000 nicht zu beanstanden ist (BVerfG, Beschl. v. 15. März 2002, 1 BvR 230/00, NJW 2000, 1939, 1940). - BVerfG, 21.08.2002 - 1 BvR 1444/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Aufgabe der amtlichen Börsenpreisfeststellung und …
Das Grundrecht gewährleistet keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung bestehender Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 34, 252 ;… BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1779 ; NJW 2000, S. 1939). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2016 - 13 B 28/16
Objektiv-rechtliche Natur der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über die …
vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juni 1960 - 1 BvR 580/53 -, BVerfGE 11, 192 = juris, Rn. 54, sowie Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u. a. -, BVerfGE 105, 252 = juris, Rn. 77 ff., vom 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 u.a. -, BVerfGE 77, 84 (118) = juris, Rn. 106 f., vom 29. November 2000 - 1 BvR 422/94 -, NJW-RR 2011, 750 = juris, Rn. 35, m. w. N., und vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 -, NJW 2000, 310 = juris, Rn. 18. - VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15 Insbesondere bedarf keiner näheren Prüfung, ob eine Verfahrensordnungsnorm des Anwaltsgerichtshofs, auf die sich die Bewertung eines wiederholt gestellten "Selbstreinigungsantrags" nicht als Rechtsbehelf, sondern als unbeachtliche Eingabe stützt, zugleich eine Regelung der Berufsausübung für Rechtsanwälte enthält (vgl. zu Art. 12 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 267 [302]; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - juris).
- VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 322.06
Zuteilung von Emissionsberechtigungen zur Regulierung der Kohlendioxidemissionen …
Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, werden von der Eigentumsgarantie nicht erfasst (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - m. w. N.; zitiert nach Juris). - VG Berlin, 31.05.2007 - 10 A 323.06
Zuteilung einer Emissionsberechtigung für ein Konsortium mehrerer Raffinerien
Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, werden von der Eigentumsgarantie nicht erfasst (vgl. Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 15. März 2000 - 1 BvR 230/00 - m. w. N.; zitiert nach Juris).